Für eine flächendeckende Versorgung

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Willkommen

bei der KZV Rheinland-Pfalz

Ob im Westerwald oder im Hunsrück, in der Eifel oder in der Südwestpfalz - es ist die Aufgabe der KZV Rheinland-Pfalz, den rund 3,4 Millionen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz eine zahnärztliche Behandlung zu ermöglichen. Zudem vertreten wir die Rechte und Interessen unserer Mitglieder, rund 3.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land, gegenüber den Krankenkassen und der Politik.

Aktuelle Meldungen

Sind Vertragszahnärzte verpflichtet, Patienten zu Hause aufzusuchen? Aus aktuellem Anlass stellen wir klar:

Vertragszahnärzte sind zu Hausbesuchen…

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Patienten in Rheinland-Pfalz müssen sich auf längere Wartezeiten beim Zahnarzt einstellen. Betroffen sind schon jetzt Patienten, die an einer…

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Für gesetzlich versicherte Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung bei Zahnersatz: Brauchen sie eine Prothese, Brücke oder…

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Ab dem 01.01.2024 gilt in der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) eine neue Zählweise: Es werden künftig nur noch die tatsächlich erbrachten…

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Viele Senioren leiden an Mundtrockenheit. Das kann nicht nur unangenehm und schmerzhaft sein, sondern auch Zähnen und Zahnfleisch schaden. Eine…

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Karies, Parodontitis oder Mundschleimhauterkrankungen – die Mundgesundheit von pflegebedürftigen Menschen ist meist schlechter als die der übrigen…

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KZV aktuell

KZV aktuell 5/2024

Titelthema:
Der Behandlungsvertrag

KZV aktuell

KZV aktuell 4/2024

Titelthema:
Komposite im Seitenzahnbereich

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Aktuelles

KZV RLP am 13.12.2024 geschlossen

Bitte beachten Sie, dass die KZV RLP am Freitag, 13.12.2024, geschlossen bleibt. Ab Montag, 16.12.2024, sind wir zur gewohnten Zeit wieder für Sie da. Fragen zur laufenden Einreichung (ZE/PAR/KBR) beantworten wir gerne vorab.

Beschluss des Bewertungsausschusses: Änderung der BEMA-Nr. 13

Infolge des auf EU-Ebene beschlossenen Amalgamverbotes waren die KZBV und der GKV-Spitzenverband gefordert, sich auf eine erforderliche Änderung der BEMA-Nr. 13 zu verständigen. Seitens der KZBV konnte eine für die Zahnarztpraxen gute Lösung verhandelt werden. Die wichtigsten Punkte, gültig ab 01.01.2025:

  • Neubewertung der BEMA-Nrn. 13 a bis d
  • Aufhebung der BEMA-Nrn. 13 e bis h
  • Erhalt der Mehrkostenvereinbarung für adhäsive Füllungen

Der Beschluss des Bewertungsausschusses ist hier abrufbar.

Dr. Christine Ehrhardt, Vorstandsvorsitzende der KZV RLP, informiert Sie in diesem Webinar zum Amalgamverbot.

Online-Abrechnung

Bitte klicken Sie hier, um zur Online-Einreichung zu gelangen. Eine Anmeldung im Bereich "KZV Intern" ist nicht erforderlich.

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