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    Ab 1. Juli: Neue zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

    Gesetzlich krankenversicherte Kinder haben ab dem 1. Juli 2019 Anspruch auf drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt. Für einen besseren Schutz vor Karies kann der erste Termin bereits ab dem 6. Lebensmonat wahrgenommen werden.

    "Die neuen Früherkennungsuntersuchungen schließen eine Versorgungslücke und schaffen die bestmöglichen Voraussetzungen für eine zahngesunde Entwicklung von klein auf", sagt Dr. Peter Matovinovic, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz. Bislang hatten Kinder erst ab dem dritten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt. Angesichts der Häufigkeit der Milchzahnkaries - bis zu 15 Prozent der Kleinkinder sind betroffen, in sozialen Brennpunkten sind es bis zu 40 Prozent - hatten sich die Zahnärzte in der Politik und bei den Krankenkassen für eine Ausweitung der Früherkennung ins Kleinkindalter stark gemacht. Im Januar dieses Jahres hat der Gemeinsame Bundesausschuss - das Gremium, das über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet - grünes Licht gegeben.

    Ursachen für die frühkindliche Karies sind übermäßiges Trinken von zucker- und säurehaltigen Getränken aus Babyflaschen in Verbindung mit mangelnder Mundhygiene. Die neuen Leistungen beinhalten neben der Untersuchung des Kindes deshalb die Aufklärung der Eltern über das Entstehen von Karies und die Mundpflege beim Kind sowie eine Anleitung zum Putzen der Kinderzähne. Darüber hinaus zahlen die Krankenkassen die Behandlung mit Fluoridlack. Fluoridlack remineralisiert die Zahnoberfläche und trägt dazu bei, Karies vorzubeugen und das Fortschreiten erster kariöser Schäden zu verhindern.

    Die Elternberatung ist für die KZV Rheinland-Pfalz entscheidend im Kampf gegen die frühkindliche Karies. "Prävention beginnt mit dem ersten Milchzahn. Das ist vielen Eltern nicht bewusst", so Matovinovic. Es sei noch immer ein verbreiteter Irrtum, dass Milchzähne kaum Pflege benötigen, da sie ohnehin ausfallen. Er erklärt: "Auch wenn die ersten Zähne nur wenige Jahre im Mund bleiben, erfüllen sie wichtige Aufgaben. Sie dienen als Kauwerkzeug, zur Sprachentwicklung und als Platzhalter für gerade wachsende bleibende Zähne." Eltern sollten sich zudem bewusst machen, dass Karies an Milchzähnen genauso schmerzhaft sein kann wie an bleibenden Zähnen.

    Hintergrund: Die neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen
    Gesetzlich krankenversicherte Kinder im Alter vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat haben ab dem 1. Juli Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt. Die Termine sind zeitlich abgestimmt auf die ärztlichen Untersuchungen U 5 bis U7 im gelben Kinderuntersuchungsheft. Die Untersuchungen finden statt - zwischen dem 6. und dem vollendeten 9. Lebensmonat - zwischen dem 10. und dem vollendeten 20. Lebensmonat - zwischen dem 21. und dem vollendeten 33. Lebensmonat Daran schließen sich die bereits bestehenden drei Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen dem 34. und 72. Lebensmonat an. Dann folgt die sogenannte Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.

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