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    Härtefallregelung bei Zahnersatz 2024

    Für gesetzlich versicherte Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung bei Zahnersatz: Brauchen sie eine Prothese, Brücke oder Zahnkrone, steigt der Festzuschuss der Krankenkasse. So erhalten sie die Regelversorgung kostenfrei. Entscheidet sich ein Patient, auf den die Härtefallregelung zutrifft, für eine über die Regelversorgung hinausgehende Behandlung, erhält er den doppelten Festzuschuss. Die darüberliegenden Kosten muss er selbst tragen. Ob ein Härtefall vorliegt, prüft die Krankenkasse.

    Die monatlichen Einkommensgrenzen liegen im Jahr 2024 bei

    • 1.414,00 Euro bei Alleinstehenden
    • 1.944,25 Euro mit einem Angehörigen
    • 2.297,75 Euro mit zwei Angehörigen
    • 2.651,25 Euro mit drei Angehörigen
      (je weiterem Angehörigen zuzüglich 353,50 Euro)

    Die gleitende Härtefallregelung
    Auch gesetzlich Versicherte, die nur leicht die Einkommensgrenze überschreiten, können unter Umständen von der Härtefallregelung profitieren. Bei der so genannten gleitenden Härtefallregelung bezahlt die Krankenkasse neben dem einfachen Festzuschuss einen weiteren Betrag zur Zahnersatz-Regelversorgung. Berechnungsgrundlage hierfür ist die Differenz aus den Bruttoeinnahmen und den oben genannten Einkommensgrenzen. Das Dreifache dieser Differenz wird vom einfachen Festzuschuss abgezogen. Einen Überschuss zahlt die Krankenkasse rückwirkend aus.

    Ob die gleitende Härtefallregelung greift, errechnet die Krankenkasse anhand der Zahnarztrechnung. Sprechen Sie Ihre Kasse an.

    Patienteninformation zum Download

     

    Online-Abrechnung

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