"Die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert. Doch trotz aller Präventionserfolge ist Karies noch immer eine der weltweit häufigsten Erkrankungen. Im Bemühen um gesunde Zähne dürfen wir nicht nachlassen", sagt Koller. Er appelliert an die Eltern, so früh wie möglich mit ihren Kindern zum Zahnarzt zu gehen. Seit Juli vergangenen Jahres bietet die gesetzliche Krankenversicherung Früherkennungsuntersuchungen für Kinder schon ab dem 6. Lebensmonat an. Koller: "Das Fundament für dauerhaft gesunde Zähne wird im Kleinkindalter gelegt."
Der Zahnreport bestätigt Untersuchungen der Zahnärzteschaft, dass Kinder oftmals bereits im Milchgebiss Karies haben. Ursachen für die sogenannte frühkindliche Karies sind übermäßiges Trinken von zucker- und säurehaltigen Getränken aus Babyflaschen in Verbindung mit mangelnder Mundhygiene. Die Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern beinhalten deshalb neben der Untersuchung des Kindes die Aufklärung der Eltern über das Entstehen von Karies und die Mundpflege beim Kind sowie eine Anleitung zum Putzen der Kinderzähne. Darüber hinaus zahlen die Krankenkassen die Behandlung mit Fluoridlack. Fluoridlack remineralisiert die Zahnoberfläche und trägt dazu bei, Karies vorzubeugen und das Fortschreiten erster kariöser Schäden zu verhindern.
Elternberatung ist essentiell
Die Elternberatung ist für die KZV Rheinland-Pfalz entscheidend im Kampf gegen die frühkindliche Karies. "Prävention beginnt mit dem ersten Milchzahn. Das ist vielen Eltern nicht bewusst", so Koller. Es sei noch immer ein verbreiteter Irrtum, dass Milchzähne kaum Pflege benötigen, da sie ohnehin ausfallen. Er erklärt: "Auch wenn die ersten Zähne nur wenige Jahre im Mund bleiben, erfüllen sie wichtige Aufgaben. Sie dienen als Kauwerkzeug, zur Sprachentwicklung und als Platzhalter für gerade wachsende bleibende Zähne." Eltern sollten sich zudem bewusst machen, dass Karies an Milchzähnen genauso schmerzhaft sein kann wie an bleibenden Zähnen.
Hintergrund: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder
Gesetzlich krankenversicherte Kinder im Alter vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat haben ab dem 1. Juli Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt. Die Termine sind zeitlich abgestimmt auf die ärztlichen Untersuchungen U 5 bis U7 im gelben Kinderuntersuchungsheft.
Die Untersuchungen finden statt
- zwischen dem 6. und dem vollendeten 9. Lebensmonat
- zwischen dem 10. und dem vollendeten 20. Lebensmonat
- zwischen dem 21. und dem vollendeten 33. Lebensmonat
Daran schließen sich drei Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen dem 34. und 72. Lebensmonat an. Dann folgt die sogenannte Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.