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    Neu ab 1. Oktober: eAU und ICD-Codierung

    Die "Krankschreibung auf gelbem Papier" ist bald passé: Schrittweise wird in der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein digitales Verfahren umgestellt. Den Beginn machen Ärzte und Zahnärzte. Ab dem 1. Oktober 2021 übermitteln sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf elektronischem Wege an die Krankenkassen ihrer Patienten. Ab dem 1. Juli 2022 stellen dann auch die Krankenkassen den Arbeitgebern die Daten zur Arbeitsunfähigkeit digital zum Abruf bereit. Neu auch: Mit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte die Diagnosen, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, nach ICD-10 kodieren. Lesen Sie mehr unter diesem Link.

     

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