Am 2. Februar 2021 tritt die neue "Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung" in Kraft. Die Umsetzungstermine der verschiedenen Maßnahmen sind gestaffelt, beginnend mit dem 1. April 2021. Ziel ist es, die Arzt- und Zahnarztpraxen zu unterstützen, Gesundheitsdaten in den Praxen künftig noch besser zu schützen. Die Inhalte der Richtlinie, einen FAQ-Katalog sowie einen zahnarztspezifischen Leitfaden können Sie auf der Internetseite der KZBV abrufen. Die KZV Rheinland-Pfalz informiert in den nächsten Ausgaben der "KZV aktuell".