Für eine flächendeckende Versorgung

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Willkommen

bei der KZV Rheinland-Pfalz

Ob im Westerwald oder im Hunsrück, in der Eifel oder in der Südwestpfalz - es ist die Aufgabe der KZV Rheinland-Pfalz, den rund 3,4 Millionen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz eine zahnärztliche Behandlung zu ermöglichen. Zudem vertreten wir die Rechte und Interessen unserer Mitglieder, rund 3.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land, gegenüber den Krankenkassen und der Politik.

Aktuelle Meldungen

Ab dem 1. Januar 2025 ist Amalgam als Material für neue Zahnfüllungen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Nur wenn ein Zahnarzt eine Behandlung mit…

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Sind Vertragszahnärzte verpflichtet, Patienten zu Hause aufzusuchen? Aus aktuellem Anlass stellen wir klar:

Vertragszahnärzte sind zu Hausbesuchen…

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Patienten in Rheinland-Pfalz müssen sich auf längere Wartezeiten beim Zahnarzt einstellen. Betroffen sind schon jetzt Patienten, die an einer…

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Für gesetzlich versicherte Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung bei Zahnersatz: Brauchen sie eine Prothese, Brücke oder…

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Ab dem 01.01.2024 gilt in der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) eine neue Zählweise: Es werden künftig nur noch die tatsächlich erbrachten…

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Viele Senioren leiden an Mundtrockenheit. Das kann nicht nur unangenehm und schmerzhaft sein, sondern auch Zähnen und Zahnfleisch schaden. Eine…

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KZV aktuell

KZV aktuell 6/2024

Titelthema:
KZV-Vertreterversammlung:
Notdienstreform nimmt neuen Weg

KZV aktuell

KZV aktuell 5/2024

Titelthema:
Der Behandlungsvertrag

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Aktuelles

Neu ab 01.01.2025: Punktwerte, Festzuschüsse, BEL-Preise

Die neuen Festzuschüsse und BEL II-Preise können Sie hier aufrufen. Zur neuen Punktwertübersicht gelangen Sie hier.

Änderung der BEMA-Nr. 13

Infolge des auf EU-Ebene beschlossenen Amalgamverbotes mussten sich die KZBV und der GKV-Spitzenverband auf eine Änderung der BEMA-Nr. 13 verständigen. Ab 01.01.2025 gilt:

  • Neubewertung der BEMA-Nrn. 13 a bis d
  • Aufhebung der BEMA-Nrn. 13 e bis h
  • Erhalt der Mehrkostenvereinbarung für adhäsive Füllungen

Der Beschluss des Bewertungsausschusses ist hier abrufbar. Dr. Christine Ehrhardt, Vorstandsvorsitzende der KZV RLP, informiert Sie in diesem Webinar zum Amalgamverbot.

KZV aktuell 6/2024 ist da!

In Kürze erreicht die neue "KZV aktuell" Ihre Praxis. Online ist das Heft bereits verfügbar. Bitte melden Sie sich im Mitgliederbereich an, um das neue Rundschreiben einzusehen.

Online-Abrechnung

Bitte klicken Sie hier, um zur Online-Einreichung zu gelangen. Eine Anmeldung im Bereich "KZV Intern" ist nicht erforderlich.

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