Im sogenannten elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte – kurz EBZ – tauschen die Zahnarztpraxis und die Krankenkassen Behandlungspläne direkt und digital miteinander aus. Das erspart dem Patienten nicht nur den Gang zum Briefkasten beziehungsweise die Weitergabe des Antrags an die Krankenkasse. Vielmehr wird der gesamte Antragsprozess beschleunigt. Die Bewilligung der Krankenkasse liegt schneller vor, die Behandlung des Patienten kann somit früher starten. Ein weiterer Vorteil des EBZ: Statt des für Laien meist unverständlichen Heil- und Kostenplans bekommen Patienten künftig eine vereinfachte Information ausgehändigt. Sie enthält alle relevanten Details zur geplanten Versorgung sowie die Erklärung des Patienten, mit der Behandlung einverstanden zu sein.
Mehrwert für Patienten, Praxen und Krankenkassen
"Mit dem EBZ beenden wir die Zettelwirtschaft. Wir sparen jedoch nicht nur Papier, sondern auch Aufwand und Zeit. Hiervon profitierten alle Beteiligten – Patienten, Praxen und Krankenkassen", ist Marcus Koller, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, überzeugt. "Dauert das Papierverfahren von der Antragstellung bis zum Behandlungsbeginn mitunter mehrere Wochen, so kann der Prozess mit dem EBZ nun auf wenige Tage verkürzt werden." Das EBZ erfülle höchste Ansprüche an den Datenschutz. "Die digitalen Anträge werden schnell, zuverlässig und sicher über die Telematikinfrastruktur, das digitale Netz für das Gesundheitswesen, ausgetauscht", so Koller weiter.
Neben der Versorgung mit Kronen, Brücken und Prothesen werden ab Januar 2023 auch kieferorthopädische Behandlungen sowie Therapien von Kieferbruch und Kiefergelenkserkrankungen digital beantragt. Im Laufe nächsten Jahres kommen Behandlungen parodontaler Erkrankungen hinzu. Anträge auf Papier sind dann nur noch bei technischen Problemen im Einzelfall möglich.
Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz
Benötigt ein Patient eine Krone, Brücke oder Prothese, erstellt der Zahnarzt einen sogenannten Heil- und Kostenplan. Darauf wird dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Vor Beginn einer Behandlung wird der Plan der Krankenkasse zugesandt. Sie prüft und bewilligt den Plan und setzt den Kassenzuschuss ("Festzuschuss") für den Patienten fest.