Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass die Versorgung mit zahntechnisch individuell angefertigten adjustierbaren Unterkieferprotrusionsschienen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Behandlung einer obstruktiven Schlafapnoe zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehört. Sie wurde als Zweitlinientherapie und nur nach ärztlicher Verordnung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.
Die Behandlungsrichtlinie ist diesbezüglich erweitert worden. In den BEMA Teil 2 wurden sechs neue Leistungspositionen aufgenommen. Der Beschluss des Bewertungsausschusses tritt am 1. Januar 2022 – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit – in Kraft. Die abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II) sind festgelegt. Die Preise für diese neuen Positionen stehen jedoch noch nicht fest. Diese werden zwischen den Krankenkassen und der Zahntechniker-Innung vereinbart und voraussichtlich sehr kurzfristig vor dem 01.01.2022 feststehen. Sobald sie bekannt sind, werden wir sie ebenso wie die BEMA-Positionen auf www.kzvrlp.de veröffentlichen. Den Beschluss des G-BA sowie die tragenden Gründe können Sie auf der Seite des G-BA einsehen.