Durch eine Änderung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) ist seit dem 01.11.2020 für die Verschreibung von Humanarzneimitteln eine Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt worden. Diese Regelung gilt auch für zahnärztliche Verordnungen und für alle Rezeptformen, also für Kassenrezepte, Privatrezepte und für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Grünes Rezept). Die Dosierung kann wie im ärztlichen Bereich auch durch eine Zahlenkette für das jeweilige Arzneimittel kenntlich gemacht werden, zum Beispiel "1-0-0" für Dosis am "Morgen-Mittag-Abend". Wird auf der Verordnung die Dosierung nicht angegeben, kann die Apotheke das Rezept zurückweisen, da mit einer Retaxierung durch die Krankenkassen zu rechnen ist.