Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Der Gesetzgeber hat die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen dazu verpflichtet, innerhalb ihrer Organisationen eigenständige Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten. Gesetzliche Grundlage ist § 81a SGB V.
Vertraulich und anonym
Diese Stellen gehen Hinweisen und Sachverhalten nach, die auf Unregelmäßigkeiten oder einen rechts- bzw. zweckwidrigen Gebrauch von Geldern der gesetzlichen Krankenkassen hindeuten. Hinweise nehmen die Stellen von jedermann entgegen, diese werden streng vertraulich und unter Wahrung des Datenschutzes behandelt. Hinweisgeber können anonym bleiben. Strafrechtlich relevante Fälle zeigt die Stelle bei der Staatsanwaltschaft an.
Kontakt für Hinweisgeber
KZV Rheinland-Pfalz
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten
Isaac-Fulda-Allee 2
55124 Mainz
Tel.: 06131 8927-198
Fax: 06131 8927-29198
fehlverhalten (at) kzvrlp.de