Selbstverantwortung und Selbstorganisation
Die KZV Rheinland-Pfalz ist eine Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung und trifft ihre Entscheidungen durch die von ihren Mitgliedern gewählten Organe, die Vertreterversammlung und den Vorstand. Diese Entscheidungen sind für alle Mitglieder bindend.
Organe der KZV Rheinland-Pfalz
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das oberste Selbtverwaltungsorgan der KZV Rheinland-Pfalz und repräsentiert alle Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte in Rheinland-Pfalz. Sie besteht aus 40 ehrenamtlichen Mitgliedern, die alle sechs Jahre neu gewählt werden. Die aktuelle Legislaturperiode läuft von 2023 bis 2028. Die Vertreterversammlung trifft alle Entscheidungen, die für die KZV Rheinland-Pfalz von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie beschließt zum Beispiel die Satzung der KZV Rheinland-Pfalz und die Abrechnungsordnung. Sie legt den Haushaltsplan fest, nimmt die Jahresrechnung ab und entscheidet über die Höhe des Mitgliederbeitrags. Zudem wählt und überwacht sie den Vorstand.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient sich die Vertreterversammlung unterschiedlicher Ausschüsse. Diese beruhen meist auf gesetzlichen Regelungen - unter anderem der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen und der Zulassungsausschuss - oder auf der Satzung der KZV Rheinland-Pfalz wie zum Beispiel der Landesverwaltungsbeirat und der Finanzausschuss.
Vorstand
Die laufenden Geschäfte der KZV Rheinland-Pfalz leitet der hauptamtliche Vorstand. Er wird alle sechs Jahre von der Vertreterversammlung gewählt. Zu den Aufgaben gehören
- die Vertretung der KZV Rheinland-Pfalz gerichtlich und außergerichtlich
- die Festlegung ihrer Organisationsstruktur
- der Abschluss von Verträgen
- die Aufstellung des Haushalts
- die Veranlassung der Rechnungs- und Kassenprüfung.
Den Vorstand der KZV Rheinland-Pfalz bilden Dr. Christine Ehrhardt (Vorsitzende) und San.-Rätin Dr. Kerstin Bienroth (stellvertretende Vorsitzende).