Vergütung der Leistungen
Für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte gelten eine Reihe von Gebührenverzeichnissen zur Abrechnung ihrer Leistungen, allen voran der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen - kurz BEMA.
BEMA
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen ist die Grundlage für die Abrechnung von Behandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der BEMA wird vom Bewertungsausschuss festgelegt, der von der KZBV und dem GKV-Spitzenverband gebildet wird.
GOZ
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bestimmt nicht nur die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte. Sie regelt auch die Abrechnung von Behandlungen, die von gesetzlich versicherten Patienten selbst übernommen werden.
BEL
Das Bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL) enthält alle zahntechnischen Leistungen, die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung erbracht werden können. Das Verzeichnis wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen vereinbart.
GOÄ
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist auch in der Zahnarztpraxis Grundlage für die Abrechnung von Leistungen. Der Zahnarzt hat nach
§ 6 Abs. 2 GOZ den Zugriff auf einen begrenzten Bereich der GOÄ, soweit die Leistung nicht als selbstständige Leistung oder Teil einer anderen Leistung in der GOZ enthalten ist.