Leistungsbereich KFO
Informationen und Formulare
Hier finden Sie ergänzende Erläuterungen und notwendige Formulare für die Abrechnug kieferorthopädischer Leistungen. Diese können Sie auch kostenfrei bei uns bestellen. Insbsondere weisen wir auf die Zusatzvereinbarung zur Konkretisierung kieferothopädischer Leistungen hin, die wir mit den Krankenkassen geschlossen haben. Sie haben konkrete Fragen zur KFO-Abrechnung? Wir bieten Ihnen in einem geschützten Bereich die Möglichkeit der schriftlichen Kontaktaufnahme an. Zudem fassen wir dort hilfreiche Abrechnungshinweise für Sie zusammen.
Vereinbarung zur Konkretisierung von KFO-Leistungen
Die KZV Rheinland-Pfalz hat mit allen Krankenkassen(verbänden) eine „Vereinbarung zur Konkretisierung kieferorthopädischer Leistungen“ geschlossen. Durch die Vereinbarung haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, moderne kieferorthopädische Leistungen zu wählen, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen, ohne dabei den Zuschuss ihrer Krankenkasse zu verlieren. Die Versicherten bzw. deren Erziehungsberechtigte haben hierbei die Differenzkosten von der Kassen- zur Privatleistung zu tragen. Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass die vertragszahnärztliche Behandlung nicht von der Wahl von Zusatzleistungen abhängig gemacht wird.
Hinweis: Für neue Behandlungsfälle gilt diese Vereinbarung nur bis 30.06.2023. Am 01.07.2023 tritt ein Beschluss des Bewertungsausschusses von KZBV und Krankenkassen in Kraft, der einen Katalog mit Mehr- oder Zusatzleistungen für die kieferorthopädische Versorgung festlegt.
Der Katalog basiert auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft im Zusammenspiel mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Zu einem späteren Zeitpunkt soll er auf fundierter wissenschaftlicher Basis weiterentwickelt werden. Zudem sieht der Beschluss ein neues Formular für kieferorthopädische Mehrkostenvereinbarungen vor, die zwischen Vertragszahnärzten und gesetzlich versicherten Patienten vereinbart werden können, vor. Dieses Formular wird ebenfalls zum 01.07.2023 bindend, sofern es dann in die Praxisverwaltungssoftware eingespielt ist. Dafür ist eine Übergangszeit von drei Monaten vorgesehen. Darüber hinaus wurden mit dem Beschluss Konkretisierungen und redaktionelle Anpassungen zu im BEMA abgebildete kieferorthopädische Leistungen vorgenommen.