Wenn die eGK fehlt
Bestätigung der zahnärztlichen Behandlung einholen
Sie kennen die Situation: Nicht jeder Patient führt stets seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit sich. Und Ihrer Aufforderung, die Karte nachzureichen, kommen nicht alle Patienten nach. Die Folge: Am Quartalsende wenden Sie sich an die jeweiligen Krankenkassen mit der Bitte um Zusendung von Anspruchsberechtigungen (Mitgliedsbescheinigungen), damit Sie die erbrachten Leistungen abrechnen können.
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Jochen Kromeier
Geschäftsbereich Abrechnung
Tel.: 06131 8927-133
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