Nichtvorlage eGK

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    Wenn die eGK fehlt

    Bestätigung der zahnärztlichen Behandlung einholen

    Sie kennen die Situation: Nicht jeder Patient führt stets seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit sich. Und Ihrer Aufforderung, die Karte nachzureichen, kommen nicht alle Patienten nach. Die Folge: Am Quartalsende wenden Sie sich an die jeweiligen Krankenkassen mit der Bitte um Zusendung von Anspruchsberechtigungen (Mitgliedsbescheinigungen), damit Sie die erbrachten Leistungen abrechnen können.

    Anmeldung erforderlich

    Sie haben Fragen?

    Jochen Kromeier
    Geschäftsbereich Abrechnung

    Tel.: 06131 8927-133
    jochen.kromeier@kzvrlp.de

    Online-Abrechnung

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