Zahnärztliche Behandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Flüchtlinge und Asylbewerber Anspruch auf eine Schmerz- und Notfallbehandlung sowie auf Vorsorgeuntersuchungen. Im Vergleich zu gesetzlich versicherten Patienten haben sie demnach nur einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Leistungen. Das heißt, die über die KZV Rheinland-Pfalz abrechenbaren Leistungen können sich immer nur auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände sowie auf Vorsorgeuntersuchungen beziehen. Leistungen darüber hinaus bedürfen immer der vorherigen Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger (Sozialamt). Alles Wichtige rund um die Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern haben wir Ihnen in einem Fragen- und Antworten-Katalog zusammengefasst.
Ab 01.06.2022: GKV-Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine |
Weitere Informationen
Femdsprachige Anamnesebögen und Patienteninformationen
Um Sprachbarrieren abzubauen, haben verschiedene (zahnärztliche) Organisationen fremdsprachige Patienteninformationen und Anamnesebögen entwickelt. Sie finden die Dokumente unter folgenden externen Links:
Piktogrammheft für die Zahnarztpraxis
Zur Unterstützung bei der Behandlung fremdsprachiger Patienten hat die Bundeszahnärztekammer ein Piktogrammheft entwickelt. Mit Hilfe von Grafiken können trotz Sprachproblemen Behandlungsabläufe erläutert werden. Die Seiten lassen sich im DIN A4-Format ausdrucken und sollten dann auf DIN A5 zurechtgeschnitten werden. Für den Einsatz am Patientenstuhl wäre es ideal, die Seiten zu laminieren.