Gesetze und Verordnungen zur Berufsausübung
Die vertragszahnäztliche Tätigkeit wird durch eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Verträgen geregelt. Den übergeordneten Rahmen legen das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) und die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) fest. Wesentlich ist zudem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und der Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z).
SGB V
Das SGB V enthält die Vorschriften zur gesetzlichen Krankenversicherung. Es regelt die Versicherungspflicht, die Leistungen der Krankenkassen, deren Rechtsbeziehungen zu Zahnärzten, Ärzten etc. sowie deren Organisation, sowie die Finanzierung der Krankenkassen. Hier verlinken wir auf die aktuelle Fassung auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz.
Zahnärzte-ZV
Die Zahnärzte-ZV regelt die Bedingungen für die Zulassung von Zahnärzten zur Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten. Hier können Sie sich die derzeit gültige Fassung herunterladen.
BMV-Z
Der BMV-Z ist der von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband geschlossen Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Er regelt Art und Umfang der Versorgung und enthält Vorschriften zur Durchführung der Behandlungen.
BGB
Im BGB sind für Zahnärzte die Regelungen zum Behandlungsvertrag (§ 630 a bis h) relevant, die im Jahr 2013 durch das Patientenrechtegesetz ins BGB ausgenommen wurden.