Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erlässt Richtlinien für die zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung, für die Versorgung mit Zahnersatz sowie für die Qualitätsförderung in der Zahnarztpraxis. Diese Richtlinien sind für alle Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte bindend. Alle derzeit gültigen Richtlinien finden Sie auf dieser Seite.