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    Notdienst für Corona-Patienten:

    Zahnärztliche Notfallpraxen auf Stand-by

    Ab 1. Juni 2022 stellen die Corona-Schwerpunktpraxen ihren Betrieb ein. COVID-19-Patienten und unter Quarantäne stehende Personen wenden sich im Notfall oder bei akuten Schmerzen bitte an ihren Hauszahnarzt. An Wochenenden und Feiertagen ist der allgemeine zahnärztliche Notdienst der Bezirkszahnärztekammern und der KZV Rheinland-Pfalz ihre erste Anlaufstelle.

    Zum Schutz anderer Patienten und der Beschäftigen rufen infizierte Patienten bitte zunächst in der Praxis an, um telefonisch das Vorgehen zu besprechen. Abhängig vom Infektionsgeschehen im Herbst und Winter behält sich die KZV vor, die Corona-Schwerpunktpraxen zu reaktivieren.

     

    Online-Abrechnung

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