Gutachterwesen

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    Gutachten in der vertragszahnärztlichen Versorgung

    Das Gutachterwesen ist eine vertragszahnärztliche Besonderheit. Weder der ambulant noch der stationär ärztliche Sektor kennen ein solches Instrument der Qualitätssicherung. Es leistet einen wesentlichen Beitrag, die Qualität der zahnärztlichen Behandlung zu sichern und zu fördern.

    Ein anerkanntes Verfahren

    Das Gutachterwesen beruht auf einer Vereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung; sie ist Bestandteil des Bundesmantelvertrages (BMV-Z). Kassenzahnärztliche Vereinigungen und Krankenkassen bestellen demnach Gutachter einvernehmlich.

    Die Gutachter arbeiten neutral, unabhängig und sorgfältig. Sie entscheiden darüber, ob eine Behandlung den vertragszahnärztlichen Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung entspricht bzw. inwieweit sie aus zahnmedizinischer Sicht angebracht ist (Planungsgutachten). Ferner beurteilen sie, ob eine bereits ausgeführte Versorgung nachgebessert werden muss (Mängelgutachten). Der Großteil sind Planungsgutachten. Gutachten gibt es in der prothetischen, kieferorthopädischen und parodontologischen Behandlung.

    Das Gutachterverfahren genießt bei allen Beteiligten eine große Akzeptanz. Für Patienten haben Planungsgutachten den Vorteil, dass sie eine neutrale und objektive Überprüfung der geplanten Behandlung hinsichtlich der Diagnose sowie leistungsrechtlicher Ansprüche gegenüber der Krankenkasse erhalten. Die Stellungnahme unterstützt damit die gemeinsame Entscheidungsfindung von Patient und Zahnarzt und stärkt deren Vertrauensverhältnis.

    Der behandelnde Zahnarzt wiederum wird mit einer positiven Stellungnahme in seiner Diagnosestellung und Therapieplanung bestätigt. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten mit den Gutachten die fachliche Basis für eine korrekte Entscheidung über die Leistungsgewährung.

    Gutachterwesen in Rheinland-Pfalz

    Im Rheinland-Pfalz sind aktuell 144 Zahnärztinnen und Zahnärzte als Gutachter tätig. Sie erstellen jährlich rund 8.000 Gutachten, vor allem Planungsgutachten für Versorgungen mit Zahnersatz. Mittels der Gutachten sind Rückschlusse auf die Versorgungsqualität möglich: In 2017 gab es rund 162.900 prothetischen Neuversorgungen im Land. Lediglich 0,3 Prozent gaben den gesetzlichen Krankenkassen Anlass, eine Begutachtung auf Mängel einzuleiten.

    Dies unterstreicht die insgesamt sehr gute Versorgung mit Zahnersatz in Rheinland-Pfalz. Um die Qualität der Begutachtungen zu halten und weiter zu verbessern, bildet die KZV Rheinland-Pfalz die Gutachter regelmäßig in Qualitätszirkeln und Tagungen fort.

    Sie sind vertragszahnärztlicher Gutachter in Rheinland-Pfalz? Bitte melden Sie sich für weitere Informationen in unserem Portal für Gutachter an.

    Sie haben Fragen?

    Michaela Meißner
    Tel.: 06131 8927-229
    michaela.meissner (at) kzvrlp.de

    Jochen Kromeier
    Tel.: 06131 8927-133
    jochen.kromeier (at) kzvrlp.de

    Angustia Gomez
    Tel.: 06131 8927-237
    angustia.gomez@kzvrlp.de

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