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    Honorarverteilungsmaßstab

    Die Sparpolitik des Gesetzgebers fordert ihren Tribut: Die Vertreterversammlung der KZV Rheinland-Pfalz hat am 11. November 2023 einen geänderten Honorarverteilungsmaßstab (HVM) beschließen müssen. Wie der HVM ausgestaltet ist, wie er funktioniert und was er für die Zahnarztpraxen bedeutet, erklärt Dr. Christine Ehrhardt, Vorsitzende des Vorstandes der KZV Rheinland-Pfalz in diesem Video. Direkt darunter können Sie den Text zum HVM sowie einen Fragen-Antworten-Katalog herunterladen.

    Ihre Fragen zum HVM können Sie uns zudem per Mail an hvm (at) kzvrlp.de senden.

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