Wirtschaftlichkeitsprüfung

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    Beratung auf Augenhöhe

    Ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig – das sind die Kriterien, nach denen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen müssen. Das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot ist eine gesetzliche Vorgabe (§ 12 SGB V), hinter der vor allem ein Gedanke steckt: Die GKV hat einen begrenzten finanziellen Spielraum. Die Beitragsgelder der Versicherten sollen deshalb möglichst gerecht verteilt und allein für medizinisch notwendige Behandlungen eingesetzt werden.

    Prüfvereinbarung und Prüfungsstelle

    In § 106 SGB V beauftragt der Gesetzgeber die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen, gemeinsam das Wirtschaftlichkeitsgebot in der vertragszahnärztlichen Versorgung zu überwachen. Dafür richten sie eine eigenständige Prüfungsstelle ein, die mithilfe von Wirtschaftlichkeitsprüfungen feststellt, ob ein Vertragszahnarzt „wirtschaftlich“ handelt. Die Arbeit der Prüfungsstelle und die Details des Prüfverfahrens, das heißt die Kriterien zur Auswahl zu prüfender Zahnärzte und die Prüfmethodik, sind einer Prüfvereinbarung geregelt.

    Beratung durch Zahnärzte

    Die KZV Rheinland-Pfalz und die Krankenkassen setzen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung auf eine persönliche, kollegiale Beratung. Erfahrene Zahnärztinnen und Zahnärzte vermitteln ihren Kollegen anhand von Einzelfällen Wissen zu den vertragszahnärztlichen Verträgen und Richtlinien und leiten zu einer wirtschaftlichen, notwendigen und zweckmäßigen Behandlungs- und Abrechnungsweise an.

    Sie haben Fragen?

    Britta Dieminger-Schmidt
    Prüfungsstelle der KZV und Krankenkassen

    Online-Abrechnung

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