Finanzielle Förderung
von Famulaturen in Rheinland-Pfalz
Sie studieren Zahnmedizin und planen, Ihre Famulatur in einer rheinland-pfälzischen Zahnarztpraxis zu absolvieren? Dann sind Sie hier genau richtig! Die KZV Rheinland-Pfalz unterstützt Studierende finanziell, die sich für eine zahnärztliche Famulatur in ländlichen Regionen entscheiden.
So funktioniert's!
Höhe der Förderung
Für die Famulatur gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Finanzspritze von 300 Euro pro Woche - also ingesamt bis zu 1.200 Euro für einen Monat. Sie soll helfen, die Kosten für Anfahrt, Verpflegung oder Unterkunft auszugleichen. Den Förderbetrag zahlen wir nach Abschluss der Famulatur.
Voraussetzungen für eine Förderung
Damit der Förderbetrag ausgezahlt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Famulatur
Es handelt sich um eine zahnärztliche Famulatur nach § 15 der Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (ZApprO). Lesen Sie sich hierzu zum Beispiel das Merkblatt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Dauer
Die Famulatur erstreckt sich über vier Wochen (ganztägig) während der unterrichtsfreien Zeit (Semesterferien, Urlaubssemester) - entweder im Block in einer Praxis oder à zwei Wochen in zwei Praxen. Sie kann frühestens nach bestandenem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung absolviert werden.
Famulaturpraxis
Die gefördete Famulatur muss in einer Vertragszahnarztpraxis im ländlichen Raum absolviert werden. Konkret muss sich die Praxis in Kommunen in Rheinland-Pfalz befinden,
- die weniger als 20.000 Einwohner haben und die in einem Planungsbereich liegen, dessen Versorgungsgrad laut Bedarfsplan bei unter 90 Prozent liegt, oder
- die in einem Planungsbereich liegen, dessen Versorgungsgrad laut Bedarfsplan bei unter 80 Prozent liegt.
Die Versorgungsgrade sind im Bedarfsplan ausgewiesen und können hier abgerufen werden.
Nicht gefördert werden Famulaturen in investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren.
Die Zahnarztpraxis muss als Famulaturpraxis durch die Universitätsmedizin Mainz anerkannt sein. Eine Übersicht über die Famulaturpraxen finden Sie auf der Internetseite der Unimedizin Mainz.
Antrag auf der Förderung
Wie wird die Förderung beantragt?
1. Schließen Sie eine Vereinbarung mit einer Famulaturpraxis.
2. Führen Sie die Famulatur durch.
3. Stellen Sie anschließend den Förderantrag.
Der vollständig ausgefüllte Antrag, inklusive Stempel und Unterschrift der Unimedizin Mainz, muss binnen eines Vierteljahres nach Abschluss der Famulatur bei uns eingereicht werden.
Legen Sie bitte eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und eine Kopie des Famulaturzeugnisses als Bestätigung der absolvierten Famulatur bei.
Senden Sie die Unterlagen an:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
Stichwort "Famulatur"
Isaac-Fulda-Allee 2
55124 Mainz
4. Die KZV Rheinland-Pfalz prüft den Antrag und teilt eine Entscheidung mit.
Bei einem positiven Bescheid erhalten Sie die finanzielle Förderung. Bei einem negativen Bescheid erhalten Sie keine Förderung. Mögliche Gründe für einen negativen Bescheid können sein, dass sich die Famulaturpraxis nicht in einem förderfähigen Gebiet befindet oder dass sie keine von der Unimedizin Mainz anerkannte Famulaturpraxis ist.
Sie haben Fragen?
Inhaltliche und organisatorische Fragen zur Famulatur nach § 15 ZApprO beantwortet Ihnen die Unimedizin Mainz. Einen Kontakt ebenso wie weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Unimedizin. Fragen zum Antrag auf Förderung der zahnärztliche Famulatur beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter 06131 / 8927-111.
Werden Sie Famulaturpraxis!
Sie sind Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber und möchten den Nachwuchs unterstützen? Sie haben Interesse daran, eine Famulaturpraxis zu werden und Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen weiterzugeben? In Rheinland-Pfalz ist die Universitätsmedizin Mainz Ihr Ansprechpartner. Einen Kontakt sowie weitere Informationen, darunter ein Leitfaden zu Inhalt und Ablauf der zahnärztlichen Famulatur und ein Praxisfragebogen, finden Sie auf der Internetseite der Unimedizin.