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Wissenswertes für Patienten

Die rheinland-pfälzischen Zahnärztinnen und Zahnärzte kümmern sich um Ihre Gesundheit. Rund 2.900 Zahnärztinnen und Zahnärzte behandeln Sie und unterstützen Sie dabei, Ihre Zähne gesund zu erhalten.

Informieren Sie sich auf den nächsten Seiten über den zahnärztlichen Notdienst oder über das kostenlose Angebot unserer Patienteninformationsstelle. Suchen Sie einen Zahnarzt oder erfahren Sie mehr über die Kostenübernahme in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zahnärztlicher Notdienst

Samstag, Sonntag oder Feiertag und der Zahn schmerzt? Was tun? Auch an Wochenenden und Feiertagen stellen die KZV Rheinland-Pfalz und die Bezirkszahnärztekammern sicher, dass Ihnen in dringenden Fällen geholfen wird. Gemeinsam mit den Zahnärzten organisieren sie einen Notdienst, der nicht aufschiebbare zahnmedizinische Akut- und Notfallbehandlungen durchführt.

Die Schmerzbehandlung im Notdienst ist für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich kostenfrei, sofern sie ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Sollten zusätzlich Zahnersatzleistungen anfallen (zum Beispiel Reparaturen etc.), können Eigenanteile für den Versicherten entstehen.

Informationen zu den notdiensthabenden Zahnärzten in Ihrer Region erhalten Sie unter folgenden Links:

Zahnärztlicher Notdienst in der Region Trier

Der zahnärztliche Notdienst im Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg und Vulkaneifel ist nur nach telefonischer Voranmeldung von Samstag früh 8:00 Uhr bis Montag früh 8:00 Uhr erreichbar.

Der Notdienst in der Stadt Trier ist von Freitag 15:00 Uhr bis Montag früh 8:00 Uhr sowie am Mittwochnachmittag von 16:00 bis 22:00 Uhr für unvorhergesehene und dringende Notfallbehandlungen eingerichtet.

An Feiertagen ist er von 8:00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag um 8:00 Uhr erreichbar.

Sie erreichen den zahnärztlichen Notfalldienst unter der Notdienstnummer 01805 065100 (14 ct/min aus dem Festnetz, Mobilfunkgebühren können abweichen).

Bitte denken Sie daran, dass Sie als gesetzlich Versicherter für den Notdienst-Besuch Ihre elektronische Gesundheitskarte benötigen. Für eine Notfallbehandlung außerhalb der oben angeführten Zeiten nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hauszahnarzt auf. Sollten Sie keinen Hauszahnarzt haben, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Zahnarztpraxis in Ihrer Nähe zu wenden. Sollte diese Praxis nicht besetzt sein, erhalten Sie über deren Bandansage weitere Informationen.

Online-Abrechnung

Bitte klicken Sie hier, um zur Online-Einreichung zu gelangen. Eine Anmeldung im Bereich "KZV Intern" ist nicht erforderlich.

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